2,26 Millionen Personenkraftwagen wurden in Deutschland von Januar bis August 2016 zugelassen – 5,7 Prozent mehr als im Vorjahr. Doch der Gang zur Behörde ist für viele Menschen ein Hindernislauf. Aus diesem Grund erklären wir im Anschluss, was bei der Autozulassung zu beachten ist.

Die Autozulassung ähnelt einer Dreiecksbeziehung, die aus dem Autobesitzer, seinem Fahrzeug und der Behörde besteht. Sie ist mit viel Stress und einem großen Zeitaufwand verbunden; meist sind die Pkw-Besitzer nicht ganz unschuldig an der Situation. Viele von ihnen gehen unvorbereitet zum Amt. Dabei stehen im Internet alle wissenswerten Informationen zur Verfügung.

 

Fahrzeug online oder bei Zulassungsstelle anmelden

Zunächst lautet die Frage: Wie lässt man ein Auto zu? Laut RV24 ist das An- und Abmelden von Fahrzeugen seit 2015 online möglich. Wer sich den Gang zur Zulassungsstelle ersparen möchte, ist mit der digitalen Anmeldung besser beraten – einen Haken hat sie aber: Sie gilt nur für Fahrzeuge, die nach dem 1. Januar 2015 zugelassen werden. Genauere Informationen gibt es beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Wer die Online-Anmeldung nicht vollbringen kann oder möchte, muss der örtlichen Zulassungsstelle einen Besuch abstatten. Dort heißt es: Nummer ziehen und warten. Schneller und komfortabler ist die telefonische Terminvereinbarung – diese bieten viele Zulassungsstellen an. Recherchieren Sie die Telefonnummer im Internet und legen Sie einen Termin fest – dann müssen Sie nur noch am besagten Tag zur vereinbarten Uhrzeit erscheinen.

Voraussetzungen & Dokumente für die Zulassung

Für die Zulassung eines Automobils müssen die Besitzer gemäß § 23 Abs. 2 FZV den Beleg über eine vorhandene Haftpflichtversicherung elektronisch erbringen. Die Versicherung teilt Autohaltern für diesen Zweck eine siebenstellige elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (VB-Nummer) mit. In der Regel reicht ein Anruf bei der Versicherung – innerhalb von 24 Stunden wird die Kennziffer mitgeteilt. Bei online abgeschlossenen Versicherungen sollte sie umgehend übermittelt werden.

Neben der genannten VB-Nummer werden für die Zulassung eines Neufahrzeugs folgende Dokumente benötigt:

  1. EG-Übereinstimmungsbescheinigung
  2. Perso oder Reisepass
  3. Zulassungsbescheinigung Teil II
  4. Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Optional:

  • Vollmacht für einen Fremdantrag
  • Handelsregisterauszug für Firmenfahrzeuge

Für Gebrauchtwagen müssen in der Regel auch die Zulassungsbescheinigung Teil I, der HU-Bericht sowie die Kennzeichenschilder vorgelegt werden.

Autozulassung für Fahrzeuge aus dem (EU-)Ausland

Die Zulassung innerhalb der Europäischen Union gekaufter Fahrzeuge erfordert weitere Dokumente: Eine Zulassungsbescheinigung Teil 2 sowie die COC-Papiere, ein Vollgutachten, die Datenbestätigung und ein Beleg für die Abgasuntersuchung reichen für Neuwagen aus. Bei Gebrauchtwagen muss ein Kfz-Sachverständiger das Fahrzeug bewerten.

Besitzer ausländischer Neuwagen ohne Zulassungsbescheinigung Teil 2 benötigen folgende Dokumente:

  • Einfuhrumsatzsteuererklärung
  • Importbescheinigung/Kaufvertrag/ausländische Fahrzeugpapiere
  • Gutachten/COC-Papiere
  • Bescheinigung über Abgasuntersuchung

Für Fahrzeuge aus dem EU-Ausland wird anstelle der Einfuhrumsatzsteuererklärung eine Zollunbedenklichkeitsbescheinigung benötigt.

Fremdantrag für die Autozulassung

Für die Anmeldung eines Automobils können auch Freunde oder Bekannte beauftragt werden. Die Voraussetzung: eine Vollmacht. Autohalter müssen die Zulassungsstelle nach wie vor aufsuchen; derzeit ist eine bequeme, vollständige Online-Zulassung nur in wenigen Regionen wie Hamburg möglich. In der Hansestadt können Autofahrer ihr Fahrzeug online ummelden und erhalten die gestempelten Nummernschilder sowie Fahrzeugpapiere in einer Postfiliale. In anderen Regionen müssen die Fahrzeugbesitzer die Zulassungsstelle persönlich besuchen, da die Fahrzeugpapiere nur dem Besitzer des Automobils ausgehändigt werden.

Kfz-Anmeldung von Anbietern durchführen lassen

Für die Autozulassung müssen nicht zwingend Freunde oder Bekannte ihre Freizeit opfern: Es gibt spezielle Dienstleister, die mit der Zulassung von fremden Fahrzeugen ihr Geld verdienen. Auch sie benötigen für die Zulassung eine Vollmacht. Der Unterschied ihrer Dienstleistung im Vergleich zur Zulassung durch einen Bekannten ist der Preis: Freunde helfen Autohaltern kostenlos, Dienstleister verlangen eine Servicegebühr.

Anfallende Kosten für die Kfz-Anmeldung

Die Kosten für die Anmeldung eines Automobils sind von verschiedener Natur und können in mehrere Kategorien eingeteilt werden:

Anmeldegebühr

Die Zulassungsstelle fordert Bearbeitungsgebühren ein, deren Höhe vom Anmeldeort und der Behörde abhängen. Eine Neuzulassung kostet in der Regel mindestens 27 Euro; die Kosten für eine Ummeldung eines auswärtigen Kennzeichens ohne Halterwechsel beginnen bei 17 Euro. Wer ein Fahrzeug nach einer Außerbetriebsetzung wiederzulassen möchte, sollte Kosten von mindestens elf Euro einplanen.

Kfz-Kennzeichen

Die Kennzeichen sind im Internet oder bei der Zulassungsstelle erhältlich; Online-Bestellungen sind meist günstiger (ab 16 Euro) als der Bezug der Fahrzeugschilder bei örtlichen Anbietern.

Kfz-Steuer

Nach der Zulassung wird der Zollverwaltung eine Mitteilung geschickt; diese erstellt einen Steuerbescheid und sendet ihn dem Fahrzeughalter. Die Gebühren hängen von

  • der Fahrzeugart
  • dem Erstzulassungsdatum
  • dem Hubraum
  • der Kraftstoffart
  • dem CO2-Ausstoß

und anderen Faktoren ab.

Kennzeichen bei Umzug mitnehmen

Beim Umzug in einen neuen Zulassungsbezirk stehen Fahrzeughalter seit dem 1.1.2015 zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

  1. Er beantragt ein neues Kennzeichen und eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I.
  2. Er nimmt sein Kennzeichen mit und informiert die Zulassungsstelle über seinen Umzug.

Wer aus dem Westerwaldkreis nach Hamburg zieht, kann sein WW-Kennzeichen behalten. Zwar müssen Autofahrer nach wie vor die Zulassungsstelle besuchen, dafür ist die Ummeldung etwas zeitsparender.

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