Auf deutschen Straßen ist die Zahl der Autos über Jahrzehnte auf mehr als 60 Millionen Kraftfahrzeuge angewachsen. Eine Tatsache, die sich anhand der Statistiken des KBA (Kraftfahrtbundesamt) ablesen lässt. Dessen Statistiker zeichnen aber nicht nur den Umfang des Bestands auf. Auch die Anzahl der Besitzumschreibungen oder Neuzulassungen fließen in die Betrachtung ein.

Das Ergebnis: 2014 wurden mehr als drei Millionen Pkw in der Bundesrepublik neu zugelassen. Deutlich größer war der Gebrauchtwagenmarkt. In den Monaten zwischen Januar 2014 und Dezember 2014 nahm das KBA mehr als sieben Millionen Besitzumschreibungen auf. Im Klartext ist der Gebrauchtwagenmarkt also mehr als doppelt so groß wie der Neuwagenabsatz. Egal, für welche Variante man sich entscheidet – eine Kfz-Versicherung braucht man immer. Und genau hier haben sich Autofahrer in der Vergangenheit auf einige Änderungen einstellen müssen.

 

eVB

Die Ummeldung eines Fahrzeugs ist heute wesentlich unkomplizierter möglich. Die eVB macht es möglich - somit entfällt die Wartezeit wegen der Doppelkarte und die Kfz Haftpflicht wird quasi automatisch beim Straßenverkehrsamt nachgewiesen!

Kfz-Versicherung – als Haftpflicht ist sie Pflicht

In Deutschland gibt es nur wenige Pflichtversicherung – und die Autoversicherung gehört dazu. Die Rede ist hier nicht von der Kaskoversicherung. Der Gesetzgeber erkennt im Betrieb der Kraftfahrzeuge eine Gefahr für die Allgemeinheit – sowohl im Sinne von:

  • Personenschäden
  • Sachschäden und
  • Vermögensschäden.

Aufgrund dessen ist die Kfz-Haftpflichtversicherung für den Betrieb und die Anmeldung eines Autos Pflicht. Das Problem: Bis ein Halter für das neue Auto die entsprechenden Unterlagen in den Händen hält, vergehen Tage. Muss das Fahrzeug solange beim Händler stehen? Nein, heute wird mithilfe der elektronischen Versicherungsbestätigung der Prozess unkompliziert abgewickelt. Diese gilt aber erst seit 2008. Davor wurde mit der Doppelkarte bzw. der Deckungskarte gearbeitet.

Doppelkarte – Funktionsprinzip

Die Doppelkarte kennen Autofahrer, die erst nach 2008 den Führerschein erworben haben, nicht mehr. Dabei handelte es sich hierbei um ein Dokument von erheblicher Bedeutung. Hintergrund: Die Doppelkarte – auch als Deckungskarte bezeichnet – belegte den bestehenden Versicherungsschutz.

Der Begriff Doppelkarte hat übrigens einen funktionalen Hintergrund. Bei der Zulassung eines Fahrzeugs musste die Deckungskarte vorgelegt werden. Das „Doppel“ leitet sich von der Tatsache ab, dass die Versicherung eine Durchschrift erhielt und somit die vorläufige Deckung angezeigt wurde. Mittlerweile hat aber auch an dieser Stelle die Digitalisierung Einzug gehalten – mit der elektronischen Versicherungsbestätigung.

eVB - der schnellere Weg

Wer heute sein Auto – etwa einen Neuwagen – zulassen will, muss nicht mehr mit der Deckungskarte als Nachweis der bestehenden Kfz-Versicherung arbeiten. Seit 2008 ist dieser Schritt durch die Einführung der elektronischen Versicherungsbestätigung – kurz eVB – laut Informationen auf der Kurzkennzeichenseite deutlich einfacher geworden.

Wie läuft das Prozedere seit Einführung der eVB ab? Als Halter eines Kraftfahrzeugs schaut man sich nach einem geeigneten Versicherungstarif um. Entsprechende Policen lassen sich gerade über das Internet meist unkompliziert und ohne größeren Zeitaufwand recherchieren. Im Anschluss schließt man beim Versicherer den Vertrag ab, was heute ebenfalls online möglich ist. Als einen der letzten Schritte übermittelt die Gesellschaft laut Bundesverkehrsministerium in aller Regel die elektronische Versicherungsbestätigung – als eVB-Nummer.

Diese kann aus:

  • Zahlen und
  • Buchstaben

bestehen. Beispielhaft wäre etwa eine Kombination wie: AB123C4. Diese Nummer braucht ein Halter für:

  • Neuzulassungen
  • Fahrzeugwechsel
  • Halterwechsel oder
  • Wiederinbetriebnahmen.

Was ist sonst noch zu beachten?

Die Arbeit mit der eVB bzw. der eVB-Nummer hat die Zulassung von Kraftfahrzeugen erheblich vereinfacht. Allerdings muss sich jeder Halter zu einigen gewissen Punkten Gedanken machen. Allgemein handelt es sich – sofern die Nummer direkt nach dem Onlineabschluss übermittelt wird – nur um den Nachweis einer vorläufigen Deckung.

Wirksam in Kraft treten kann der Versicherungsschutz erst mit Zahlung der ersten Prämie. Sofern man sich gegen den Lastschrifteinzug entscheidet, ist dieser Punkt zwingend im Auge zu behalten. Gleichzeitig muss dem Halter klar sein, dass für Ummeldungen – etwa im Rahmen eines Wohnortwechsels – eine neue eVB benötigt wird. Hierfür ist in aller Regel der Kundenservice des Versicherers der richtige Ansprechpartner.

Wichtig: Der eigentliche Nachweis zum Bestehen des Versicherungsschutzes ist und bleibt auch weiterhin natürlich der vom Versicherungsunternehmen ausgestellte Versicherungsschein. Diesen erhält der Versicherte in aller Regel zügig nach Abschluss des Versicherungsvertrags.

eVB

Nach dem Autokauf kann es heute mit der Ummeldung wirklich ganz schnell gehen. So lässt sich das neue Auto schon bald uneingeschränkt nutzen!

Fazit: Auto zulassen – einfach dank eVB

Die Zulassung eines Kraftfahrzeugs ist heute unkompliziert. Dies ist unter anderem der eVB geschuldet, welche die unhandliche Deckungskarte abgelöst hat. Vorteilhaft ist zum Beispiel die Tatsache, dass die Versicherungsbestätigung heute direkt im Anschluss an den Versicherungsantrag elektronisch verschickt wird. Trotzdem darf man es sich als Halter nicht zu einfach machen. Gewisse Aspekte wie die Zahlung der ersten Prämie muss man einfach im Auge behalten. Andernfalls tauchen Probleme und Ärger auf, die den Fahrspaß unter dem Strich nur unnötig trüben. Wer jedoch alle wichtigen Aspekte überblickt, kann stets abgesichert am Straßenverkehr teilnehmen!

Bildquellen:

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