Im Straßenverkehr sollte man immer aufmerksam sein, aber oft passiert es, dass man einen kurzen Moment abgelenkt ist und gerade in diesem Moment ein Unfall passiert. Meist sind die Beteiligten dabei so überrascht, dass Unsicherheit darüber besteht, wie man sich nach einem Unfall korrekt verhält.

Was tun, wenn man ein parkendes Fahrzeug beschädigt?

Hat man einen Unfall mit einem parkenden Fahrzeug, beispielsweise beim Einparken am Straßenrand, sollte man auf keinen Fall weiterfahren. Damit würde man sich wegen Fahrerflucht strafbar machen. Schauen Sie sich stets um, ob der Fahrzeugbesitzer in Sicht ist. Ist das nicht der Fall, dokumentieren sie die Schäden mittels Fotos, notieren Sie sich die Details zum Fahrzeug, wie Marke, Modell, Kennzeichen, Standort. Sie müssen eine gewisse Zeit auf den Halter oder Fahrzeugführer warten. Sollte er nicht auftauchen, hinterlassen Sie eine Notiz am Fahrzeug. Wenn Sie den Unfallort verlassen, müssen Sie jedoch auf jeden Fall die Polizei über den Unfall verständigen, damit Sie keine rechtlichen Konsequenzen befürchten müssen.

Wie ist zu reagieren, wenn Personen verletzt sind?

Unfälle auf der Autobahn - wann zahlt die Versicherung nicht?Bei einem schwereren Unfall auf der Straße ist ganz wichtig, dass die verletzten Personen immer Vorrang haben. Die Unfallstelle ist abzusichern, eine Warnweste ist auf der Straße zu tragen und es muss sich zuerst um verletzte Personen gekümmert werden, dazu ist jeder Unfallbeteiligte gesetzlich verpflichtet. Ein Krankenwagen und die Polizei sind zu verständigen, die Fahrzeuge dürfen bei schweren Unfällen nicht bewegt werden. Das ist wichtig, damit der Unfall durch die Polizei im Detail dokumentiert werden kann.

 
Anders ist dies bei geringen Schäden am Fahrzeug. Hierbei kann der Unfall von den Beteiligten selbst dokumentiert werden, die Fahrzeuge können von der Straße entfernt werden.

Bei jeglicher Art von Unfall sollte man Fotos von den Schäden machen und sich unbedingt die Namen und Adressen der Beteiligten notieren, am besten sogar stets die Papiere zeigen lassen und diese fotografieren. Zudem sollten Kennzeichen notiert werden. Sind ausländische Fahrzeuge beteiligt, empfiehlt es sich, die Polizei zu rufen. Andernfalls kann es schwierig werden, den Unfallgegner später wieder ausfindig zu machen.

Information an die Versicherung

Zuletzt sollte unverzüglich die Versicherung über den entstandenen Schaden in Kenntnis gesetzt werden. Geben Sie zudem keine Schuldeingeständnisse am Unfallort ab, auch wenn der Unfallgegner darauf drängt. Die Beurteilung sollten Sie der Polizei überlassen und gegebenenfalls juristischen Rat einholen.

Weitere nützliche Informationen erhalten Sie unter: www.unfall-lexikon.de

Foto: © Autounfall - morguefile.com

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