Die Schadensfreiheitsklassen im ÜberblickFahranfänger zahlen höhere Versicherungsbeiträge als Fahrer mit jahrelanger Erfahrung. Grund dafür sind die Schadensfreiheitsklassen, die zwar jedem ein Begriff sind, aber immer noch viele Fragezeichen mit sich bringen.

VersicherungJeder Autofahrer darf nur mit einem Fahrzeug auf öffentlichen Straßen unterwegs sein, welches über eine Kfz-Versicherung verfügt. Durch diese Maßnahme wird abgesichert, dass ein Geschädigter nach einem Unfall die Reparaturkosten an seinem Wagen ersetzt bekommt. Egal wer das Auto lenkt, bei einem schuldhaften Verkehrsunfall wird immer der Halter des Autos im "Schadensfreiheitsrabatt" nach oben gestuft.

Ordentliche Kündigung

Wie bei jeder Versicherung kann die Kfz-Versicherung auch gekündigt werden. Eine ordentliche Kündigung kann nur einmal im Jahr erfolgen. Der späteste Termin ist der 30.11. in jedem Kalenderjahr. Bis zu diesem Stichtag muss die Kündigung bei der Versicherung vorliegen, ansonsten verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Sehr viele Autofahrer nutzen diese Möglichkeit, wenn sie eine andere Versicherung mit einer günstigeren Police gefunden haben. In einigen Fällen können dadurch mehrere Hundert Euros eingespart werden.

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