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Gebirge, Tiefebene und Küste - Kroatien ist landschaftlich extrem abwechslungsreich. In und zwischen den verschiedenen Nationalparks mit ihren Naturwundern liegen pittoreske Orte und historisch gewachsene Städte.

Urlaub am Strand ist zwar auch schön - aber von Kroatien will man eigentlich mehr sehen. Flexibilität vor Ort und viel Platz für Gepäck - das dürften die Hauptgründe sein, mit dem eigenen Wagen nach Kroatien zu reisen. Da Kroatien zur EU gehört, wird kein internationaler Führerschein benötigt. Der deutsche Führerschein ist anerkannt.

Grundsätzlich wie in Deutschland

Die allgemeinen Regeln im Straßenverkehr und insbesondere bezüglich des Autos gelten in Kroatien wie in Deutschland: Man muss sich grundsätzlich anschnallen, es herrscht Rechtsverkehr. Die Geschwindigkeitsbegrenzungen unterscheiden sich allerdings. Auf den Autobahnen herrscht ein Tempolimit von 130 km/h, auf Landstraßen darf nicht schneller als 90 km/h gefahren werden. Innerhalb von Ortschaften gelten wie in Deutschland die 50 m/h als Höchstgeschwindigkeit.

Allerdings gibt es auch einige gravierende Unterschiede. Während in Deutschland bei Dunkelheit und schlechter Sicht mit Licht gefahren werden muss, sind in Kroatien die Scheinwerfer grundsätzlich zwischen dem 1. November und dem 31. März eingeschaltet zu lassen. Winterreifen sind zwischen dem 15. November und dem 15. April obligatorisch, bei Bedarf auch Schneeketten. Das gilt allerdings nicht auf allen Straßen, sondern nur auf den sogenannten Winterstraßen. In Dalmatien und Istrien kann man also auch ohne Winterreifen fahren. Wie sinnvoll das ist, ist eine andere Frage.

Kindersitzpflicht

Kinder ab 150 Zentimeter Körpergröße dürfen auf dem Vordersitz (Beifahrersitz) mitgenommen werden. Bis 135 Zentimeter Körpergröße ist der Kindersitz verpflichtend. Wichtig zu wissen: Die Anschnallpflicht gilt auch für Kinder, und sie gilt für alle Sitze, die mit einem Gurt ausgestattet sind. Auch für die Rückbank gilt das!

Rechtsverkehr

Wie in Deutschland fährt man in Kroatien auf der rechten Straßenseite. Rechts hat immer Vorfahrt, das sollte unbedingt beachtet werden! Umsichtiges Fahren ist besonders wichtig, denn gerade im Süden Kroatiens sind die Autofahrer und -fahrerinnen eher ungeduldig. Davon sollte man sich auf keinen Fall nervös machen lassen, Sicherheit geht vor.

Überholt werden darf auf kroatischen Straßen fast überall. Überholverbote sind mit schrägen Linien auf der Straße markiert. Auch Geschwindigkeitsbegrenzungen sind deutlich mit Schildern kenntlich gemacht - bitte unbedingt daran halten! Denn Strafbescheide aus Kroatien werden nach Deutschland weitergeleitet.

Straßenzustand

Die kroatischen Straßen sind generell in einem guten Zustand und breit ausgebaut. Das betrifft allerdings das Festland und die "zivilisierten" Gegenden. Auf den Inseln und in abgelegenen Ortschaften findet man immer noch enge, verwinkelte Gassen, in die man mit einem Wagen kaum hineinkommt. Auch außerhalb der Ortschaften gibt es noch einige wenige Straßen, die extrem schmal und kurvenreich sind. Manchmal fehlen sogar die Schutzzäune. Die Mehrzahl der Straßen ist aber asphaltiert und frei von Schlaglöchern, denn Kroatien investiert viel in ein modernes Straßennetz.

Die Autobahnen, die den kroatischen Norden mit dem Süden und den Osten Kroatiens mit dem Westen verbinden, sind in der Mehrzahl breit und mehrspurig ausgebaut. Diese Straßen sind mautpflichtig. Das gilt für alle Autobahnen, die mit dem Buchstaben "A" vor der Nummer der Straße gekennzeichnet sind. Bei Auffahrt auf die Straße bekommt man ein Ticket von der Mautstelle, das beim Verlassen der Autobahn bezahlt wird, entweder über eine automatische Kasse oder bei einem Mautstellenbetreiber.

Wichtig: Zwischen Mai und Oktober liegen die Mautgebühren an einigen stark befahrenen Straßen um 10 Prozent über dem normalen Niveau! Das ist beispielsweise zwischen Zagreb und Zadar, Zagreb und Split sowie Zagreb und Dubrovnik der Fall.

Stressfrei unterwegs

Wer sich vor der Reise ein bisschen mit den Verkehrsregeln Kroatiens auseinandersetzt, wird eine stressfreie Reise genießen. Die Straßenverkehrsordnung unterscheidet sich nicht wesentlich von der Deutschen.

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