Im Straßenverkehr reicht eine kleine Unaufmerksamkeit aus und es ist passiert: Bei einem Auffahrunfall oder einem Parkrempler entsteht ein Blechschaden. Auch Unfälle mit Personenbeteiligung oder Unfälle bei Glatteis haben in vielen Fällen einen Blechschaden zur Folge. Wenn keine Person zu Schaden kommt und das Fahrzeug nach dem Unfall fahrbereit ist, handelt es sich um sogenannte Bagatellschäden. Steht der Schuldige fest und sind sich beide Parteien einig, ist es nicht notwendig, die Polizei zu rufen. Es steht den Unfallbeteiligten frei, ob sie den Unfall aufnehmen möchten oder nicht. Nach Möglichkeit sollte jedoch bei jedem Unfall eine Dokumentation durch die Polizei erfolgen. Dies gilt auch für einen Blechschaden. Nicht selten ist der Schaden höher als anfangs angenommen. Die exakte Höhe eines Schadens kann nur ein Gutachter feststellen.

Gutachten über ein verunfalltes Fahrzeug

Im Polizeiprotokoll ist der Unfallverursacher vermerkt. Der Unfallgegner hat das Recht auf eine Regulierung seiner Ansprüche. Darin ist auch ein kleinerer Blechschaden eingeschlossen. Oftmals gibt es aber weitere Schäden, die unter dem Blech verborgen sind. Vor Ort sind sie nicht erkennbar. Erst wenn ein Gutachter den Blechschaden genau beurteilt, ist eine Erfassung des Ausmaßes möglich. Gutachter in Karlsruhe können im Auftrag einer Versicherung, aber auch im Auftrag einer Privatperson eine Begutachtung des Schadens vornehmen. Dabei erfolgt eine Ermittlung des Fahrzeugwerkes und der Höhe des Schadens. Dies ist für die Versicherungen sehr wichtig. Sollte der Schaden den Wert des Fahrzeugs übersteigen, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. In diesem Falle bekommen Sie als Fahrzeugbesitzer den Restwert erstattet. Liegt der Fahrzeugwert über dem Ausmaß des Schadens, haben Sie Anspruch auf die Bezahlung der Reparatur. Die Versicherungen zahlen nur, wenn der Schaden und die Unfallbeteiligten eindeutig feststehen. Haben Sie auf die Dokumentation durch die Polizei verzichtet, ist diese Schadensfeststellung häufig nicht mehr möglich. Im schlimmsten Falle bleiben Sie auf den Kosten sitzen. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, die Polizei auch bei kleinen Schäden zu rufen.

Gutachter mit weiteren Aufgaben

Ein Kfz-Gutachter übernimmt weitere Aufgaben. So können Sie eine Wertermittlung des Fahrzeugs in Auftrag geben. Dies ist von Vorteil, wenn Sie ein Fahrzeug kaufen oder verkaufen möchten. Bei schweren Unfällen arbeitet der Gutachter auch vor Ort. Er nimmt Schäden bereits am Unfallort auf. Dies kann für die Polizei eine wichtige Hilfe bei der Ermittlung der Unfallursache sein. Sollten Sie Opfer eines Unfalls sein, bekommen Sie weitere Kosten erstattet. Dazu gehören:

* Kosten für das Unfallgutachten
* Anwaltliche Beratung bei Streitfragen
* Kosten für einen Mietwagen
* Ausgleich von Wertverlust des Fahrzeugs durch den Unfall
* Kosten für das Abschleppen des Fahrzeugs

Wenn Sie auf die Arbeit eines Gutachters verzichten, kann es sein, dass Sie diese Kosten nicht erstattet bekommen. Somit sollten Sie immer darauf bestehen, dass Ihr Fahrzeug nach einem Unfall eine Begutachtung bekommt.

Foto: Pixabay

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