SchadenmeldungSchadenabwicklung beim Autounfall. Wer muss die Versicherung verständigen und auf welcher Basis muss man den Schaden melden? Was passiert mit dem Schadenfreiheitsrabatt wenn man der Unfallverursacher ist?

Verursacher
Zunächst einmal geht es darum, umgehend den Versicherungsschaden zu melden - dies muss spätestens innerhalb einer Woche geschehen sein und auch der Unfallhergang sollte der KFZ Versicherung vorliegen. Hier gibt es oftmals vorgeferigte Skizzen der jeweiligen Versicherung auf denen der Unfallvorgang im Detail beschrieben werden kann. Beim ADAC gibt es ein PDF in dem alle Unfall-Ratschläge enthalten sind.

Es gibt einen Zentralnotruf für Autoversicherer unter 0800 250 260 0, mit dem die gegnerische Versicherung durch das Halterkennzeichen ermittelt werden kann. Dort gibt es einen direkten Kontakt mit der Schadenabteilung.

Als Geschädigter
Nach einem Unfall kann man sich direkt an die gegnerische KFZ-Haftpflicht wenden und Schadenersatz verlangen, für den verursachten Unfall. Man muss keineswegs warten, bis der Beschuldigte einen Schadenfall meldet.

Ansprüche gegen Dritte
Auch die können Sie unter der angegebenen Rufnummer klären und sich die notwendigen Schritte erläutern lassen.

Weitere Versicherungen die gegebenfalls benachrichtigt werden müssen:

  • Die Kaskoversicherung
  • Private Krankenversicherung (evtl. fällt Krankentagegeld an - je nach Tarif)
  • Private & gestzliche Unfallversicherung (Krankentagegeld und bleibende Unfallfolgen)
  • Kfz-Rechtschutz (Für Rechtsstreitigkeiten im Verkehr)
  • Schutzbrief Versicherung

Bei der Schadenmeldung müssen unbedingt die unterschiedlichen Fristen eingehalten werden, die in den Versicherungsregularien (Allgemeine Vertragsbedingungen) vereinbart wurden - Die Auswirkung bei Nichteinhaltung müssen beachtet werden - Vertragsverletzungen.

Für den Unfall-Verursacher sollte der persönliche Schadenfreiheitsrabatt immer im Fokus stehen.

Bei kleinen Schäden lohnt es sich oftmals diesen selber zu übernehmen, da die Hochstufung in der Schadenfreiheitsklasse im Verhältnis sonst teurer wäre als die Begleichung aus eigener Tasche. Ihr Versicherungsberater kann Sie diesbezüglich beraten und Ihnen in einem Rechenbeispiel aufzeigen welche Variante für Sie der beste Weg ist.

Zu den Details einer Schadenmeldung gibt es heute auch den Weg diese online einzureichen.

Bild: © Dan Race / Fotolia.com 

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