VersicherungJeder Autofahrer darf nur mit einem Fahrzeug auf öffentlichen Straßen unterwegs sein, welches über eine Kfz-Versicherung verfügt. Durch diese Maßnahme wird abgesichert, dass ein Geschädigter nach einem Unfall die Reparaturkosten an seinem Wagen ersetzt bekommt. Egal wer das Auto lenkt, bei einem schuldhaften Verkehrsunfall wird immer der Halter des Autos im "Schadensfreiheitsrabatt" nach oben gestuft.

Ordentliche Kündigung

Wie bei jeder Versicherung kann die Kfz-Versicherung auch gekündigt werden. Eine ordentliche Kündigung kann nur einmal im Jahr erfolgen. Der späteste Termin ist der 30.11. in jedem Kalenderjahr. Bis zu diesem Stichtag muss die Kündigung bei der Versicherung vorliegen, ansonsten verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Sehr viele Autofahrer nutzen diese Möglichkeit, wenn sie eine andere Versicherung mit einer günstigeren Police gefunden haben. In einigen Fällen können dadurch mehrere Hundert Euros eingespart werden.

Sonderkündigungsrecht

In folgender Situation ist es erlaubt, eine Kündigung auch im laufenden Jahr zu schreiben. Ein Sonderkündigungsrecht besteht in dem Augenblick, wenn eine Versicherungsgesellschaft plötzlich die Beiträge der Police erhöht.

Eine weitere Möglichkeit zum Versicherungswechsel ist in dem Moment gegeben, wenn man sich ein neues Fahrzeug anschafft. Viele Autofahrer bezahlen ihren Beitrag am Anfang des Jahres und bei einer Kündigung vor dem 30.11. wird ein entsprechender Betrag zurückerstattet.

Ein weiteres Sonderkündigungsrecht ist nach einem selbst verschuldeten Unfall möglich. Es erfolgt eine Schadensregulierung und gleichzeitig kann der Autofahrer sein Versicherungsverhältnis lösen und sich nach einer anderen Versicherung umsehen, welche eine bessere Police anbietet. Allerdings sind Versicherungsgesellschaften ebenfalls berechtigt, den Vertrag zu lösen. Betroffen sind in den meisten Fällen die schwarzen Schafe im Straßenverkehr. Auf diesem Weg werden die Unternehmen besonders die Fahrer los, welche häufiger einen Unfall verursacht haben.

Anschliessend muss sich der Fahrzeughalter nach einem anderen Vertragspartner umsehen, was nicht immer einfach ist. Einige Versicherungen möchten diese "Kosten verursachenden Autofahrer" nicht in ihrem Bestand haben. So bleibt oft nichts anderes übrig als einen Vertrag mit einer Versicherung abzuschließen, bei der die Police weit weniger günstig angeboten wird.

Bild: © photoCD - fotolia.com

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