Bei einer KFZ-Versicherung unterscheidet man verschiedene Arten der Versicherung. Es gibt verschiedene Vertragsarten, die mehr oder weniger häufig von PKW-Fahrern abgeschlossen werden.

KFZ Haftplichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung eines KFZ ist eine Pflichtversicherung. Dieser Teil ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Erst mit dem Nachweis dieser Versicherung kann ein zulassungspflichtiges Fahrzeug angemeldet werden. Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die bei einer anderen Person (dritten Partei) durch den Gebrauch des PKWs entstanden sind. Die Haftpflichtversicherung greift also, wenn man der Unfallverursacher oder der Schadensverursacher ist.

Zusätzlich zu dieser Pflichtversicherung schließen viele Fahrer eines PKWs zusätzlich eine Kaskoversicherung ab. Diese Versicherung ist freiwillig und versichert Schäden am eigenen Fahrzeug. Die Kaskoversicherung kümmert sich um Schadenersatz bei Beschädigung, Zerstörung oder dem Verlust des Autos.

Bei der Kaskoversicherung unterscheidet man zwischen den der Teilkasko und der Vollkasko.

Die Teilkasko versichert beispielsweise gegen Diebstahl und Wildunfälle. Die Vollkasko versichert alle weiteren Fälle. Hier sind Schäden durch Vandalismus abgedeckt und selbst verschuldete Unfälle werden damit abgesichert.

Es gibt auch Ausschlusskriterien, bei denen weder die Teilkasko noch die Vollkasko in Kraft treten. Dies sind zum Beispiel Alkoholmissbrauch am Steuer oder illegale Straßenrennen, oder vorsätzliche Beschädigung.

Schutzbrief, Insassenunfallversicherung und Rechtschutz

Eine weitere Zusatzart der Autoversicherung ist der Schutzbrief. Der Schutzbrief umfasst Leistungen, wie das Abschleppen des Autos nach einer Panne, die Bergung des Autos nach einem Unfall, sowie den Transport der Insassen des Autos. Außerdem ist der Transport in eine Werkstatt und ein Ersatzfahrzeug für diese Zeit gewährleistet.

Eine weitere freiwillige Versicherung ist die Insassenunfallversicherung, die zusätzlich zur Krankenversicherung bei Unfällen mit dem eigenen PKW in Kraft tritt. Außerdem gibt es noch die Rechtsschutzversicherung, die für den rechtlichen Beistand bei Streit um Unfallgeschehen sorgt. Gedeckt werden hiermit beispielsweise Anwaltskosten, das Beantragen eines Sachverständigen und die Gerichtskosten bei einer Verhandlung über ein Unfallgeschehen.

Unter autoversicherungberechnen.eu gibt es eine gute Zusammenfassung zum Thema Versicherungsarten.

Bild: © babimu / Fotolia.com

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