Kleine Anleitung für die Autozulassung

KFZ ZulassungJedes Fahrzeug, mit dem öffentliche Straßen befahren werden, benötigt eine amtliche Zulassung. Dafür sind in den Städten und Kreisen die Kfz-Zulassungsstellen zuständig. Zur Zulassung werden aber einige wichtige Dokumente benötigt.

Der Fahrzeughalter benötigt den Fahrzeugbrief, der mittlerweile Zulassungsbescheinigung Teil 2 genannt wird. In dieser Bescheinigung sind alle relevanten Daten des Fahrzeugs aufgeführt. Des Weiteren wird ein Nachweis über eine abgeschlossene Kfz-Haftpflichtversicherung benötigt. Diese gab es früher in Form einer sogenannten Doppelkarte. Heute gibt es den elektronischen Versicherungsnachweis. Dabei handelt es sich um einen Code aus Zahlen und Buchstaben.

Der Fahrzeughalter bekommt diesen Code von seiner Versicherungsgesellschaft ausgehändigt. Der Fahrzeughalter muss sich bei der Zulassungsstelle auch mittels Personalausweis identifizieren. Er kann auch eine andere Person mit der Zulassung des Autos beauftragen. In dem Fall muss er dieser Person eine Vollmacht ausstellen. Der Personalausweis des Fahrzeughalters muss dann von der bevollmächtigten Person vorgelegt werden. Bei Gebrauchtwagen ist auch eine TÜV-Bescheinigung erforderlich. Ist der TÜV bereits abgelaufen, wird die Zulassung verweigert. Bei sehr alten Autos kommt es auch vor, dass diese noch persönlich von einem Angestellten der Zulassungsstelle in Augenschein genommen werden. Das ist aber recht selten der Fall. Um eine Anmeldestelle in Ihrer Nähe zu finden gibt es online ein Tool zum finden der richtigen Kfz Zulassungsstelle.

Ablauf

Der Fahrzeughalter oder die beauftragte Person sucht mit den Dokumenten die zuständige Zulassungsstelle auf. Dort nimmt ein Angestellter alle wichtigen Daten auf und händigt dem Fahrzeughalter eine Rechnung über die anfallenden Gebühren für die Zulassung aus. Der Halter muss dann die Gebühren entrichten.

Dazu stehen in den meisten Zulassungsstellen Automaten bereit. Der Automat gibt eine Quittung aus, mit der der Fahrzeughalter nochmals den Angestellten der Zulassungsstelle aufsuchen muss. Nachdem der Angestellte die Quittung überprüft hat, stellt er den Fahrzeugschein, der inzwischen Zulassungsbescheinigung Teil 1 genannt wird, aus.

Mit der Ausstellung der Zulassungsbescheinigung ist der Vorgang aber noch nicht abgeschlossen. Der Fahrzeughalter benötigt noch Kennzeichen für sein Auto. Deshalb muss er mit der Zulassungsbescheinigung Teil 1 den Schildermacher aufsuchen. Schildermacher sind meistens in der Nähe der Zulassungsstellen zu finden. Der Schildermacher fertigt dann die beiden Kennzeichen an. Das dauert nur wenige Minuten. Mit den neuen Kennzeichen muss der Fahrzeughalter dann nochmals zur Zulassungsstelle. Dort werden dann noch die beiden Plaketten für die nächste TÜV-Abnahme und dem Landkreis oder der Stadt auf die Kennzeichen geklebt.

Anschließend muss der Fahrzeughalter nur noch die Kennzeichen an sein Auto anbringen. Damit ist der gesamte Vorgang einer Kfz-Zulassung abgeschlossen.

Bild: © Marius Graf / Fotolia.com

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