Unfälle auf der Autobahn - wann zahlt die Versicherung nicht?Ob auf der Autobahn oder in der Spielstraße:
Zu hohes Tempo ist eine der Hauptunfallursachen.

Wer schneller unterwegs ist als erlaubt, muss davon ausgehen bei einem Unfall die entstehenden Kosten zum Teil mittragen zu müssen.

Teilschuld bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit

Deutschland hat, im Gegensatz zu seinen europäischen Nachbarländern, kein generelles Tempolimit auf inländischen Autobahnen. Ausnahmen bilden ausgeschilderte Streckenabschnitte auf denen eine Geschwindigkeit vorgegeben ist. Der Gesetzgeber hat als allgemeine Empfehlung eine Richtgeschwindigkeit von 130 Kilometer pro Stunde vorgegeben. Wer schneller fährt, muss zwar keine strafrechtlichen Folgen fürchten, im Falle eines Unfalls jedoch mit finanziellen Konsequenzen rechnen.

Bei einem Unfall mit überhöhter Geschwindigkeit wird automatisch davon ausgegangen, dass den jeweiligen Fahrer zumindest eine Teilschuld trifft. Selbst wenn der Unfallgegner durch Fahrfehler entscheidend für die Unfallentstehung verantwortlich ist, kann dem Fahrer wegen überhöhter Fahrgeschwindigkeit eine Teilschuld zugeschrieben werden. Er muss fürchten bis zu 25 Prozent der Kosten selbst tragen zu müssen. Für umfangreiche Informationen zu einem optimalen Versicherungsschutz bei Kraftfahrzeugen hilft www.preisvergleich.de/versicherungen/kfz-ratgeber.

Allgemeine Hinweise

Wenn der Unfallgegner den Zusammenstoß ganz und gar allein zu verantworten hat, hat der Fahrer zu 100 Prozent Anspruch auf die Erstattung seiner Schadenskosten. Diese Summe kann der Kfz-Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden. Oftmals kommt es vor, dass beide Verkehrsteilnehmer den Unfall verschuldet haben. Ein Beispiel dafür wäre, wenn der Vordermann ohne Anlass scharf bremst und ein anderes Auto auffährt, weil es zu wenig Abstand gehalten hat. Die Fahrer haben in dem Maße Anspruch auf den Schadensersatz indem der jeweils andere den Unfall verschuldet hat. Wenn ein Fahrer den Unfall allein zu verschulden hat, trägt er die Gesamtkosten. Die Haftpflichtversicherung übernimmt dabei nur die Schadenskosten des Unfallgegners. Der Unfallverursacher steigt anschließend in der Schadensklasse oder kann alternativ auch den Schaden komplett bezahlen, um die Beitragshöhe klein zu halten. Eine gute Wahl der Kfz-Versicherungen und ein vorausschauender Fahrstil schützt den Autofahrer vor unangenehmen Kosten.

Foto: © Autounfall - morguefile.com

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