Geht die Kfz-Police automatisch auf den neuen Halter über, sobald das Auto verkauft ist? Bleibt der Vertrag dann noch gültig? Und wenn ja: wie lange? Diese und andere Fragen wollen wir in diesem Artikel beantworten.

 Wird die Versicherung mit dem Fahrzeug verkauft?

Im Internet kann man heute ganz leicht eine Kfz-Versicherung zum Beispiel bei Cosmos Direkt über das Online-Formular abschließen. Aber was passiert mit der besagten Versicherungspolice, wenn man den Wagen dann nach einer Weile wieder verkauft? Um es kurz zu machen: Die Police geht tatsächlich zunächst auf den Käufer des Wagens über. Der Vertrag läuft in so einem Fall auch nicht einfach automatisch aus und der Verkäufer des Wagens kann die Police auch nicht so ohne Weiteres kündigen. Das sogenannte Versicherungsvertragsgesetz besagt, dass bei Unterschrift eines Kaufvertrags für Gebrauchtfahrzeuge alle Rechte und Pflichten des Kfz-Versicherungsvertrags dem Käufer zufallen. Das ist so, weil das Auto ja im Falle eines Unfalls unbedingt über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügen muss, damit Geschädigte nicht einfach auf ihren Kosten sitzen bleiben. Die Fortführung oder Beendigung des Versicherungsschutzes steht dem Käufer des Wagens frei.

Wer haftet bei einem Unfall vor der Ummeldung?

Diese Frage hat es in sich. Einerseits ist es nämlich so, dass Käufer und Verkäufer bis zur Ummeldung des Fahrzeugs gesamtschuldnerisch für die fälligen Prämien des laufenden Vertragsjahres aufkommen. Verursacht aber der Käufer nach Abschluss des Kaufvertrags, jedoch vor der Ummeldung des Autos einen Unfall, muss die Kfz-Versicherung des Verkäufers für den Schaden aufkommen. Deshalb ist es für den Verkäufer wichtig, den Verkauf bei der Versicherung anzugeben, weil dann sein sogenannter Schadenfreiheitsrabatt im Falle eines Unfalls unberührt bleibt. Die meisten Verkäufer melden ihr Fahrzeug bei der Zulassungsstelle und beim Versicherer ab, um auf der sicheren Seite zu stehen.

Bild: © Nobilior / Fotolia.com

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