Die Autobahn gehört für viele Autofahrer zum Alltag. Sie wird genutzt, um zur Arbeitsstelle zu gelangen oder andere Ziele möglichst schnell und komfortabel zu erreichen. Zwar sind die Risiken für Unfälle auf der Autobahn geringer, weil weder Kreuzungen noch Fußgänger oder Fahrradfahrer vorzufinden sind, trotzdem müssen sich Fahrzeugführer an zahlreiche Verkehrsregeln halten. Wer dagegen verstößt und Ordnungswidrigkeiten begeht, muss auch hier mit teilweise hohen Bußgeldern und Strafen rechnen.

Der Standstreifen 

Der Standstreifen auf der Autobahn ist im Ernstfall sehr wichtig. Denn Fahrzeuge, die eine Panne haben, können dort anhalten und sich um die Sicherung und Pannenhilfe zu kümmern. Um unnötige Unfälle zu vermeiden und die Fläche für Pannenfahrzeuge freizuhalten, ist das Befahren des Standstreifens für fahrtüchtige Fahrzeuge grundsätzlich verboten. Wird dieser Fahrbahnbereich zum zügigeren Vorwärtskommen oder Halten trotzdem genutzt, ist mit einem Bußgeld und zwei Punkten in Flensburg zu rechnen.

Ordnungswidrigkeiten - Parkplätze und Autohöfe

Zum Tanken oder Pausieren befahren Fahrzeuge auf Autobahnen regelmäßig Parkplätze, Raststätten und Autohöfe. Auch im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Zonen kann es zu Ordnungswidrigkeiten kommen. Dies betrifft beispielsweise das Einfahren und Verlassen der Autobahn. Wird der nachfolgende Verkehr beim Verlassen der Autobahn und Einfahren auf einen Parkplatz durch grundloses Bremsen oder zu langsames Fahren gefährdet, bleibt dieses Verhalten nicht unbestraft. Gleiches gilt für das Einfahren auf Autobahnen. Auch dieser Vorgang sollte zügig erfolgen, damit andere Verkehrsteilnehmer nicht unnötig bremsen müssen. Doch hier ist Vorsicht geboten: „Das darf nicht soweit gehen, dass dadurch die Vorfahrt des fließenden Verkehrs nicht beachtet wird. Geschieht das trotzdem ist mit einem Bußgeld von 50 Euro und drei Punkten in Flensburg zu rechnen.“ (Quelle: bussgeldrechner.org)

Auch beim Parken und Halten gibt es laut Straßenverkehrs-Ordnung einiges zu beachten. Werden auf Autohöfen, Parkplätzen oder Raststätten beispielsweise Rettungsfahrzeuge durch falsches oder verbotenes Parken behindert, wird ein Bußgeld und ein Punkt fällig. Auch das unzulässige Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz wird teuer. 35 Euro werden hier fällig.

Höchstgeschwindigkeit einhalten 

Grundsätzlich besteht auf Autobahnen eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Je nach Beschilderung darf in Deutschland schneller gefahren werden. Was viele jedoch nicht wissen: Sollte sich ein Unfall ereignen, wird Unfallbeteiligten, die schneller als die Richtgeschwindigkeit gefahren sind, häufig ein Mitverschulden angerechnet. Die genaue Beurteilung hängt selbstverständlich von der jeweiligen Situation ab. Wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht eingehalten, müssen Temposünder mit hohen Strafen rechnen. 600 Euro kann das Bußgeld für zu schnelles Fahren betragen. Bis zu vier Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von höchstens drei Monaten können hinzukommen. Nachfolgend vier Beispiele in der Übersicht für Geschwindigkeitsüberschreitungen und dessen Folgen:

Geschwindigkeitsüberschreitung

Bußgeld

Punkte

Fahrverbot

Zwischen 21 und 25 km/h

70 Euro

1

 

Zwischen 31 und 40 km/h

120 Euro

3

 

Zwischen 51 und 60 km/h

240 Euro

4

1 Monat

Über 70 km/h

600 Euro

4

3 Monate

Diese Beispiele machen deutlich, dass Geschwindigkeitsüberschreitungen auf Autobahnen streng geahndet werden. Anzumerken ist an dieser Stelle, dass ein Fahrverbot auch von einer zweimaligen Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 25 km/h innerhalb eines Jahres ausgelöst wird.

Abstand halten! 

Da der Sicherheitsabstand auf Autobahn, wo teilweise sehr hohe Geschwindigkeiten gefahren werden und ein hohes Verkehrsaufkommen herrscht, eine elementare Rolle spielt, werden Verstöße nicht weniger streng geahndet als Geschwindigkeitsüberschreitungen. Neben hohen Bußgeldern, Punkten und Fahrverboten kommt es durchaus vor, dass eine Strafanzeige wegen Nötigung nach § 240 Strafgesetzbuch (StGB) gestellt wird.

Bild: © V isual Concepts / Fotolia.com

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