Kraftfahrzeug-Kennzeichen

KennzeichenDie so genannten Kraftfahrzeugzeichen ermöglichen die genaue Zuordnung eines Fahrzeugs weltweit und haben ihren Ursprung im Genfer und Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr (19.09.1949 und 8.11.1968).

Auf EU-Ebene, in der Schweiz und in Liechtenstein können die Fahrzeuge anhand des Eurokennzeichens ihrem Zulassungsland zugeordnet werden. Es befindet sich auf der linken Seite des Autokennzeichens und trägt auf blauem Hintergrund die zwölf Sterne der Europaflagge und darunter das Nationalitätszeichen, das mit höchstens drei Buchstaben als Abkürzung für die Landesbezeichnung steht. Für Auslandsfahrten muss dieses Zeichen separat auf der linken Heckseite angebracht werden.

Das Autokennzeichen in Österreich enthält einen Kennbuchstaben, der den Verwaltungsbezirk kennzeichnet und ein Vormerkzeichen, das aus Zahlen und Buchstaben besteht. Zwischen den beiden Erkennungszeichen ist das Landeswappen des entsprechenden Bundeslandes abgebildet.

Offiziell werden die Autokennzeichen in der Schweiz als Kontrollschilder bezeichnet. Das Kennzeichen besteht aus zwei Kennbuchstaben als Kurzbezeichnung für den Kanton und einer ein- bis sechsstellige Zahl. Zwischen den Buchstaben und Ziffern befindet sich das Wappen der Schweiz und am rechten Rand das jeweilige Kantonswappen.

Webseite: wikipedia.org

Die Kraftfahrzeug-Kennzeichen werden in Deutschland auch Nummernschilder genannt und regional vergeben, das heißt, das Fahrzeug wird einem Landkreis oder einer Stadt zugeordnet. Das Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen mit höchstens drei Buchstaben und der Erkennungsnummer, die aus ein bis zwei Buchstaben und einer zwei- bis vierstelligen Zahl besteht. Dazwischen sind die Prüfplaketten und das Zulassungssiegel sowie am rechten Rand das Eurokennzeichen angebracht.

Sonderkennzeichen

Das grüne Kennzeichen gilt für Fahrzeuge, die steuerfrei sind. Dazu gehören neben allen landwirtschaftlichen Fahrzeugen auch Kraftfahrzeuge von gemeinnützigen Organisationen, Rettungswagen und Schaustellerfahrzeuge (Zirkus).

Für Fahrzeughersteller oder -händler werden rote Kennzeichen ausgegeben. Diese sind bei Überführungs- oder Probefahrten anzubringen. Der Nutzer hat die Auflage jede Verwendung der Schilder in Form eines Fahrtenbuchs zu dokumentieren. Mehr über verschiedene Kfz-Kennzeichen wie das Überführungskennzeichen findet ihr auf mobiliter.eu.

Webseite: mobiliter.eu

Für Privatpersonen gibt es statt roter Kennzeichen Kurzzeitkennzeichen. Diese werden für Probe- oder Überführungsfahrten ausgegeben und dürfen fünf Tage genutzt werden. Als besondere Kennzeichnung wird am rechten Rand das Datum des letzten Nutzungstages ausgewiesen.

Fahrzeuge, die ein Saisonkennzeichen aufweisen, sind nicht ganzjährig zugelassen und müssen in der zulassungsfreien Zeit auf Privatgelände abgestellt werden. Auf der rechten Seite des Nummernschildes findet man den Anfangs- und Endmonat der Zulassungszeit.

Bild: © VRD / Fotolia.com

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