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Das Autokennzeichen ist aus behördlicher Sicht nur eine Kennnummer. Für viele Autofahrer haben die Buchstaben- und Zahlenfolgen aber eine stärkere Bedeutung. Da wird getüftelt und überlegt, welche Abkürzungen passen könnten. Glück für jene, die in Städten mit begehrten Unterscheidungszeichen leben. Manchmal lassen sich daraus lustige Wortkombinationen bilden. Wir verraten, welche Abkürzungen verboten sind und was die lustigsten Kennzeichenkombis sind.

Wie viel Wunschkennzeichen ist erlaubt?

Theoretisch hat jeder Autofahrer die Möglichkeit, sich seine Wunschbuchstaben und Zahlen aufs Kennzeichen drucken zu lassen. Unveränderbar ist allerdings das Unterscheidungszeichen, denn es richtet sich nach dem Landkreis, in dem das Wagen zugelassen wurde. Für Berlin ist es das „B“ für Düsseldorf „D“, für Dresden „DD“ usw.

Möchte sich ein Autofahrer sein Wunschkennzeichen in Berlin sichern, ist das „B“ somit vorgegeben. Er kann dann aber die Erkennungsnummer (zwischen einem und zwei Buchstaben) sowie die Ziffernfolge (ein bis vier Zahlen) auswählen. Das geht nur, sofern das Wunschkennzeichnen noch nicht vergeben ist. Bei den Kombinationen kann es sich um persönliche Initialen handeln, um Buchstaben mit individueller Bedeutung oder auch um lustige Wortkombis. In Berlin sind folgende Kombinationen sehr beliebt.

  • B – SE
  • B – H
  • B – IG
  • B – OY
  • B – IO

Die Auswahl ist groß. Während bei solchen „Fun-Kennzeichen“ die Bedeutung für Außenstehende sofort klar ist, sieht das bei Initialen anders aus. Wenn „Max Mustermann“ mit dem Kennzeichen „B – MM“ unterwegs ist, weiß natürlich der Betrachter nicht sofort, wofür das Kürzel steht.

Achtung, verboten – die Kennzeichen sind tabu

Max Mustermann darf seine Initialen als Wunschkennzeichen nutzen, Nina Schmidt darf es nicht. Es gibt bundesweite Vorschriften bezüglich der Kennzeichenwahl und einige Kürzel sind generell verboten. Die Gründe sind auf den Nationalsozialismus zurückzuführen. Dort hatten einige Abkürzungen schlimme Bedeutungen und man möchte vermeiden, dass solche Kürzel als Erkennungsmerkmale genutzt werden. Obwohl es regionale Unterschiede gibt, gelten einige Abkürzungen in Deutschland generell als tabu. Dazu gehören:

  • SS (die Abkürzung für die Schutzstaffel der NSDAP)
  • HH (stand früher für die Begrüßung „Heil Hitler“
  • HJ (war die Abkürzung für Hitlerjugend)
  • NS (ist bis heute die Kurzform von Nationalsozialismus)
  • KZ (war und ist die Abkürzung für Konzentrationslager)
  • SA (Bezeichnung der Sturmabteilung im Nationalsozialismus)

Zusätzlich gibt es einige Verbote, die nur in bestimmten Städten oder Gemeinden gelten. So hat der Landkreis Dithmarschen das „L“ verboten, da das Unterscheidungszeichen „HEI“ lautet. Es wurde somit „HEIL“ gebildet.

Generell sind alle Kennzeichenkombinationen verboten, die gegen die guten Sitten verstoßen. Autofahrer aus Moers dürfen beispielsweise nicht mit dem Kennzeichen „MO – RD“ durch die Gegend fahren.

Nicht nur Buchstabenkombinationen, sondern auch bestimmte Zahlenfolgen sind in Deutschland nicht erlaubt. Dazu gehören die Zahlen 14, 18, 28, 88 und 188. Regional kann es Abweichungen und Ausnahmen geben. Das passiert zum Beispiel dann, wenn jemand gute Argumente für die Nutzung eines bestimmten Wunschkennzeichens hat. Hat Max Mustermann am 1. April Geburtstag, kann das Kennzeichen MM – 14 unter Umständen vergeben werden. Entscheiden muss das die entsprechende Zulassungsbehörde.

Spannend zu wissen: Die Verbote bestimmter Zahlen- und Buchstabenkombinationen sind nicht auf Deutschland beschränkt. Österreich agiert ähnlich und untersagt Abkürzen, die auf das Dritte Reich gemünzt sind, ebenfalls.

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