Eine Kfz-Versicherung ist fast immer eine Jahresversicherung. Die meisten Versicherer gleichen das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr an. Das tun sie auch dann, wenn die neue Kfz-Versicherung unterjährig, also während des laufenden Jahres abgeschlossen wird. Die Kündigungsfrist beträgt jeweils einen Monat; und zwar sowohl für die ordentliche Kündigung als auch für das Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet für den Kfz-Halter, die Kfz-Versicherung zum Jahresende wechseln zu können. Voraussetzung dafür ist die form- und fristgerechte Kündigung. Formgerecht ist die schriftliche Kfz-Versicherungskündigung mit eigenhändiger Unterschrift.
Fristgerecht muss das Kündigungsschreiben dem Versicherer bis spätestens zum 30. November vorliegen. Der Versicherungsnehmer muss im Zweifelsfall nachweisen können, dass sein Versicherer die Kündigung erhalten hat. Dazu bietet sich der Versand des Kündigungsschreibens per Einschreiben an, wahlweise als Übergabe-, als Einwurf- oder als Rückschein-Einschreiben.
Mit Vergleich und Wechsel Geld sparen
Die Vielzahl der Anbieter hat für den Fahrzeughalter den Vorteil, ausgiebig vergleichen zu können. Das ist kostenlos und unverbindlich auf Onlineportalen wie toptarif.de im Internet möglich. Nach wenigen Eingaben wird eine Vielzahl von Versicherern mit ihren einzelnen Tarifen angezeigt. Die Unterschiede zwischen dem günstigsten und dem teuersten Tarif für Kfz-Haftpflicht- sowie für Kfz-Kaskoversicherung kann durchaus mehrere hundert Euro jährlich ausmachen.
Billig ist nicht immer günstig
Beim Kfz-Versicherungsvergleich ist die Beitragshöhe ein wichtiger, aber nicht der einzige Entscheidungsfaktor. Ausschlaggebend ist die Gesamtbewertung des Preis-Leistungs-Verhältnisses. Ein Beitragsvergleich zwischen mehreren Versicherungen ist nur auf derselben Grundlage des Leistungspaktes wirklich aussagefähig. Hier gilt es, einzelne Leistungen untereinander zu vergleichen. Wie steht es um die Höhe der Deckungssumme, welche Leistungsausschlüsse hat diese, und welche Zuschläge hat jene Kfz-Versicherung. Erst wenn alle Leistungen identisch sind, nicht aber der Versicherungsbeitrag, beginnt das eigentliche Rechnen und Vergleichen.
Dem eigenen Versicherer eine Chance geben
Ein auch deutlich besseres Angebot muss nicht zwangsläufig zu einem Wechsel des Versicherers führen. Wenn bei dem bisher alles soweit stimmt, dann sollte er die Gelegenheit bekommen, den bestehenden Vertrag anzupassen. Entweder bedeutet das einen Verzicht auf die Beitragserhöhung, oder eine angemessene Anpassung der Versicherungsleistung im Verhältnis zum zukünftigen Beitrag. Der Versicherer wird erfahrungsgemäß auch deswegen oftmals darauf eingehen, weil er einen Bestandskunden behält und für mindestens ein weiteres Jahr an sich bindet. Die Tarifkalkulation für vergleichbare Neukunden ist oftmals günstiger als der jetzige Kfz-Tarif. Das Wechseln von einem in den anderen Tarif ist für beide Seiten einfacher und angenehmer als der komplette Versicherungswechsel.
Vorhandenes Einsparpotential optimal nutzen
Inhalt eines Kfz-Versicherungsvergleichs ist es auch, vorhandene Einsparmöglichkeiten zu prüfen. Der Wechsel von der Voll- hin zur Teilkaskoversicherung bringt in jedem Fall eine deutliche Einsparung, ist jedoch mit einer Leistungsminderung verbunden. Die Erhöhung der Vollkasko-Eigenbeteiligung ist ebenfalls kostensparend, ohne dass am Versicherungsschutz gespart wird. Und bei einem Minimalschaden gilt es abzuwägen, ihn selbst zu bezahlen, weil dadurch die SF-Klasse unangetastet bleibt. Anderenfalls erhöht sich aus diesem Grunde der Jahresbeitrag; und zwar sowohl beim jetzigen als auch beim zukünftigen Kfz-Versicherer.
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