Rückrufaktion

Die Chancen klagender Mercedes-Kunden steigen, sich vor Gericht gegen den Daimler-Konzern zu behaupten, aufgrund eines Rückrufs von Amts wegen für Mercedes-Diesel der A- und B-Klasse im Abgasskandal. Erneut muss Daimler zwei Mercedes-Modelle in Verbindung mit dem Abgasskandal zurück in die Werkstätten holen. Nachdem erst vor kurzem Rückrufe verschiedener Transporter-Modelle angeordnet wurden, trifft es nun Limousinen der Mercedes A- und B-Klasse, in denen unerlaubte Abschalteinrichtungen der Steuerungssoftware vorzufinden sind.

Rückruf hunderttausender Diesel

In der Zwischenzeit sind mehrere Hunderttausend Diesel-Fahrzeuge, vor allem Modelle der A-, B-, C-, E- und S-Klasse sowie Geländewagen GLE, GLC, ML und G-Klasse, einzig in Deutschland vom Mercedes Abgasskandal betroffen. Erst vor kurzem wurde bekannt, dass auch bei Transporter-Modellen, unter anderem dem Sprinter, ein Update der Software vorgenommen werden muss, um die Abgasreinigung erhöhen.

Der aktuell verpflichtende Rückruf durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) mittels des Hersteller-Codes 5497524 betrifft Dieselfahrzeuge der A- und B-Klasse aus den Baujahren 2009 bis 2011. Insgesamt handelt es sich etwas mehr als 50.000 Fahrzeuge weltweit, allein in Deutschland sind es knapp über 16.000 Fahrzeuge mit nicht zulässiger Abschalteinrichtung.

Daimler und der Abgasskandal

Obwohl das KBA und Gerichte klar von Unzulässigkeit sprechen, bleibt Daimler auf dem Standpunkt, dass die beanstandeten Funktionen zulässig sind. Aufgrund unzureichender Abgasreinigung sieht sich das Kraftfahrtbundesamt dazu veranlasst immer mehr Rückrufe zu bestimmen, so waren es in 2020 mehr als 20 Rückrufe, die seitens der Behörde in Bezug zum Abgasskandal stehen und ausgerufen wurden. Ein Update der Software dieser Fahrzeuge ist nötig, weil unzulässige Abschalteinrichtungen entfernt oder die Wirksamkeit des Abgaskontrollsystems reduziert wurde.

Allein in den vergangenen Wochen wurden vom KBA drei Rückrufe veröffentlicht. Mitte September ging es dabei um das Transporter-Modell Sprinter der Jahre 2013 bis 2018 und betroffen waren weltweit mehr als 260.000 Sprinter, in Bezug auf Deutschland fast 100.000 Fahrzeuge. Des Weiteren ist seit Anfang Oktober klar, dass weitere Transporter-Fahrzeuge betroffen sind, nämlich die Modelle Vito und Viano, und zum Update zur Werkstatt müssen. Deutschlandweit dreht es sich um über 88.000 Fahrzeuge, weltweit über 235.000 Fahrzeuge, die von diesem amtlichen Rückruf betroffen sind.

Verschiedene Abschaltvorrichtungen in Fahrzeugen?

Das Kraftfahrtbundesamt ist der Überzeugung, dass die Daimler AG unterschiedliche Abschalteinrichtungen installiert hat, die bewirken, dass auf dem Prüfstand die gesetzlich bestimmten Abgasnormen nicht überschritten werden. Doch in der alltäglichen Straßennutzung belasten diese Fahrzeuge die Umwelt und sind letztlich auch gesundheitsgefährdend. Mehr und mehr Gerichte verhängten gegen den Daimler Konzern deshalb Zahlungen von Schadensersatz aufgrund sittenwidriger und bewusster Schädigung von Kunden. Sowohl in Frankfurt, Nürnberg, Naumburg und Köln haben die Oberlandesgerichte schon zum Vorteil von Klägern entschieden. Das in Daimler Dieselmotoren eingebaute Thermofenster benennt der Europäische Gerichtshof als unzulässig und auch der Bundesgerichtshof geht desgleichen davon aus, dass prozessierenden Kunden das Recht auf Schadensersatzansprüche zustehen könnte.

Warum jetzt auf Schadensersatz klagen?

Wenn auch Sie vom Mercedes Abgasskandal betroffen sind, dann sind Ihre Chance gerade jetzt besonders gut gegen die Daimler AG Ihre Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Die vom Kraftfahrtbundesamt erlassenen Rückrufe, machen es Klägern leichter, entsprechende Richter von der Gesetzeswidrigkeit der Abgasmanipulationen zu überzeugen. Nicht gerade selten geht es um Schadensersatz in Höhe von einigen zehntausend Euro.

Bild: © structuresxx / Adobe Stock

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