Kfz-Kennzeichen: Was besagt die StraßenverkehrsordnungJedes Auto, das im Straßenverkehr zugelassen ist, fährt mit einem KFZ-Kennzeichen. Diese Regelung gilt nicht nur hierzulande, sondern auch im Ausland. Welche Bedeutung seine Buchstaben, Zahlen und Farben haben, wurde bereits in diesem Artikel ausgiebig erklärt. Aber was passiert, wenn man sich nicht an die vorgeschriebene Kennzeichenpflicht hält?

Laut Straßenverkehrsordnung gilt die Kennzeichenpflicht für deutsche und ausländische Fahrzeuge sowie Anhänger. Wenn Sie ohne ein zugelassenes KFZ-Kennzeichen von der Polizei angehalten werden, stehen Ihnen folgende Verkehrsstrafen bevor:

  1. Wenn kein KFZ-Kennzeichen an dem Auto angebracht wurde, droht dem Fahrzeughalter ein Bußgeld von 60 Euro.
  2. Wenn an einem ausländischen Fahrzeug (oder Anhänger) kein deutsches KFZ-Kennzeichen angebracht wurde, obwohl es in Deutschland zugelassen ist, muss der Fahrzeughalter 40 Euro Strafe zahlen.
  3. Wenn eine Zuwiderhandlung gegen die Straßenverkehrsordnung vorliegt, wird eine Strafe in Höhe von 60 Euro fällig. Ein paar Beispiele für eine Zuwiderhandlung werden weiter unten aufgelistet.

Hinweis: In allen drei Fällen gibt es keine Punkte in Flensburg – und es wird auch kein Fahrverbot verhängt. Wer keine Geldstraße zahlen möchte, sollte rechtzeitig ein neues Kfz-Kennzeichen erwerben.

Beispiele: Zuwiderhandlung gegen die Straßenverkehrsordnung

In der Straßenverkehrsordnung steht geschrieben, wie man KFZ-Kennzeichen ordnungsgemäß an seinem Fahrzeug anbringen muss. Die Form, Größe und Ausgestaltung (einschließlich Beschriftung) der Nummernschilder muss bestimmten Mustern, Abmessungen und Angaben entsprechen – ist das der Fall, gibt es keinerlei Probleme mit der Polizei. Es sei denn…

  • …das KFZ-Kennzeichen spiegelt sich, wird verdeckt oder ist verschmutzt, sodass man es nicht lesen kann.
  • …das KFZ-Kennzeichen wurde nicht an Vorder- UND Rückseite des Kraftfahrzeugs angebracht.
  • …das KFZ-Kennzeichen neigt sich mehr als die zugelassenen 30 Grad gegen die Fahrtrichtung.
  • …der untere Rand vom KFZ-Kennzeichen befindet sich weniger als 200 mm über der Fahrbahn.

 

Bild: © Hemera Technologies/Photos.com/Thinkstock

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