Ob auf der Autobahn oder in der Spielstraße:
Zu hohes Tempo ist eine der Hauptunfallursachen.
Wer schneller unterwegs ist als erlaubt, muss davon ausgehen bei einem Unfall die entstehenden Kosten zum Teil mittragen zu müssen.
Deutschland hat, im Gegensatz zu seinen europäischen Nachbarländern, kein generelles Tempolimit auf inländischen Autobahnen. Ausnahmen bilden ausgeschilderte Streckenabschnitte auf denen eine Geschwindigkeit vorgegeben ist. Der Gesetzgeber hat als allgemeine Empfehlung eine Richtgeschwindigkeit von 130 Kilometer pro Stunde vorgegeben. Wer schneller fährt, muss zwar keine strafrechtlichen Folgen fürchten, im Falle eines Unfalls jedoch mit finanziellen Konsequenzen rechnen.
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Schadenabwicklung beim Autounfall. Wer muss die Versicherung verständigen und auf welcher Basis muss man den Schaden melden? Was passiert mit dem Schadenfreiheitsrabatt wenn man der Unfallverursacher ist?
Verursacher
Zunächst einmal geht es darum, umgehend den Versicherungsschaden zu melden - dies muss spätestens innerhalb einer Woche geschehen sein und auch der Unfallhergang sollte der KFZ Versicherung vorliegen. Hier gibt es oftmals vorgeferigte Skizzen der jeweiligen Versicherung auf denen der Unfallvorgang im Detail beschrieben werden kann. Beim ADAC gibt es ein PDF in dem alle Unfall-Ratschläge enthalten sind.
Es gibt einen Zentralnotruf für Autoversicherer unter 0800 250 260 0, mit dem die gegnerische Versicherung durch das Halterkennzeichen ermittelt werden kann. Dort gibt es einen direkten Kontakt mit der Schadenabteilung.