Blechschaden - Was Sie beachten sollten

Im Straßenverkehr reicht eine kleine Unaufmerksamkeit aus und es ist passiert: Bei einem Auffahrunfall oder einem Parkrempler entsteht ein Blechschaden. Auch Unfälle mit Personenbeteiligung oder Unfälle bei Glatteis haben in vielen Fällen einen Blechschaden zur Folge. Wenn keine Person zu Schaden kommt und das Fahrzeug nach dem Unfall fahrbereit ist, handelt es sich um sogenannte Bagatellschäden. Steht der Schuldige fest und sind sich beide Parteien einig, ist es nicht notwendig, die Polizei zu rufen. Es steht den Unfallbeteiligten frei, ob sie den Unfall aufnehmen möchten oder nicht. Nach Möglichkeit sollte jedoch bei jedem Unfall eine Dokumentation durch die Polizei erfolgen. Dies gilt auch für einen Blechschaden. Nicht selten ist der Schaden höher als anfangs angenommen. Die exakte Höhe eines Schadens kann nur ein Gutachter feststellen.

Bestimmungen bei Pannen und Notfallmaßnahmen für Lkw

Eine Reifenpanne ist ein lästiger Vorfall für Lkw- und Busfahrer – und zugleich brauchen sie in dem Moment schnelle Hilfe. In der aktuellen Coronavirus-Krise ist es noch wichtiger für sie, dass sie schnelle Unterstützung und Informationen darüber erhalten, was dann zu tun ist, gerade weil sie eine besondere Rolle bei der reibungslosen Lieferung dringender benötigter Güter einnehmen.

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